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Allgemeine Geschäftsbedingungen

FÜR WIEDERVERKÄUFER UND GEWERBLICHE ENDVERBRAUCHER

1 GELTUNGSBEREICH

Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der VEHNS GROUP GmbH (nachfolgend „VEHNS GROUP”) erfolgen auf Basis dieser Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen (nachfolgend „AGB”), die Bestandteil aller mit den vorgenannten Vertragspartnern (nachfolgend „Kunden”) abgeschlossenen Verträge über Lieferungen der VEHNS GROUP sind. Abweichende oder entgegenstehende Vertragsbedingungen des Kunden werden von der VEHNS GROUP nicht anerkannt. Dies gilt auch dann, wenn diesen Bedingungen nicht widersprochen wird, es sei denn, ihre Geltung wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.

2 VERTRAGSABSCHLUSS

Kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und der VEHNS GROUP gemäß den nachfolgenden Ziffern 2.1.1 und/oder 2.1.2 zustande, so kann er vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Regelungen nicht widerrufen werden.

2.1 VERTRAGSABSCHLUSS

2.1.1 Die Angebote der VEHNS GROUP (auf dem Händlerportal oder per E-Mail, Telefon, etc.) stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden dar, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages zwischen der VEHNS GROUP und dem Kunden abzugeben. Nach Abgabe eines solchen Angebots durch den Kunden bestätigt die VEHNS GROUP diese Bestellung per E-Mail.

Hinweis! Die Bestätigung per E-Mail stellt keine Annahme der Bestellung dar, sondern informiert den Kunden nur unverbindlich darüber, dass die Bestellung bei der VEHNS GROUP eingegangen ist.

2.1.2 Die Annahme oder Ablehnung der Bestellung durch die VEHNS GROUP erfolgt wie folgt:

Die VEHNS GROUP nimmt das Angebot durch Zusendung der Ware oder durch ausdrückliche Annahmeerklärung an;

3 PREISE, ZAHLUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

3.1 Die VEHNS GROUP behält sich das Recht vor, ihre Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, z.B. durch Änderung der Steuerbelastung oder Erhöhung der Einkaufspreise, eintreten.

3.2 Die von der VEHNS GROUP angegebenen Preise gelten für den in ihren Auftragsbestätigungen angegebenen Lieferumfang.

3.3 Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich die von der VEHNS GROUP angegebenen Preise in Euro zuzüglich der entsprechenden gesetzlichen Steuern und Abgaben wie z.B. der Umsatzsteuer.

3.4 Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort nach Erhalt beim Kunden ohne jeden Abzug fällig.

3.5 Einwendungen gegen die Rechnung sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu erheben. Nachträgliche Einwendungen sind ausgeschlossen.

3.6 Der Kunde gerät in Verzug und es ist keine Inverzugsetzung erforderlich, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung beim Kunden bei der VEHNS GROUP eingeht, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

3.7 Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von acht Prozent über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu zahlen.

3.8 Im Falle einer Rücksendung von Waren an die VEHNS GROUP ist der vom Kunden an die VEHNS GROUP gezahlte Preis für die betreffende Ware nur dann zu erstatten, wenn deren Rücksendung mit der VEHNS GROUP vor einer solchen Rücksendung vereinbart wurde und sich die Ware selbst in einem Zustand befindet, der einen uneingeschränkten Weiterverkauf erlaubt und sie in der Originalverpackung ohne Preisauszeichnung etc. zurückgesandt wird.

3.9 Gegen Forderungen der VEHNS GROUP können nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen aufgerechnet werden, ebenso die Ausübung des Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechts, soweit diese nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

3.10 Die VEHNS GROUP behält sich das Recht vor, die Beschreibung der Ware in Bezug auf die Spezifikation zu ändern, soweit gesetzliche Anforderungen zu berücksichtigen sind oder die Ware die Ware zu ändern , sofern dies nicht zu einer Verschlechterung der Qualität und Brauchbarkeit führt.

4 ERFÜLLUNGSORT, GEFAHRÜBERGANG UND RÜCKGABE DER VERPACKUNG

4.1 Erfüllungsort ist der Sitz der VEHNS GROUP. Sendet die VEHNS GROUP die Ware auf Wunsch des Kunden, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald der Verladevorgang beginnt. Der Verkauf erfolgt ab Werk. Dies gilt auch, wenn ein Dritter an den Kunden liefert.

4.2 Der Gefahrübergang erfolgt auch dann, wenn der Verladevorgang durch den Spediteur, Frachtführer oder die mit dem Versand beauftragte Person beginnt (ab Werk), wenn die VEHNS GROUP als Beherbergungsbetrieb einen Spediteur mehrmals mit der Lieferung an den Kunden beauftragt hat oder regelmäßig einen Spediteur mit der Lieferung an den Kunden beauftragt und die Transportkosten zusammen mit der Ware in Rechnung gestellt werden.

4.3 Kommt es zum Annahmeverzug durch den Kunden, so geht die Gefahr zu dem Zeitpunkt über, in dem die VEHNS GROUP die Übergabe anbietet. Lagerkosten nach Gefahrübergang gehen zu Lasten des Kunden.

4.3.1 Leihverpackungen sind vom Kunden auf seine Kosten unverzüglich an die VEHNS GROUP zurückzusenden. Für Leihverpackungen ist bei der Rückgabe ein Pfand zu erheben und gutzuschreiben.

4.3.2 Sonstige Transporte und alle sonstigen Verpackungen im Sinne der Verpackungsverordnung (ausgenommen Paletten) werden von der VEHNS GROUP nicht zurückgenommen. Diese Verpackung ist vom Kunden auf eigene Kosten zu entsorgen.

5 ÜBERGABE- UND TRANSPORTDOKUMENT

5.1 Beauftragt der Kunde einen Spediteur, Frachtführer oder eine andere Person mit dem Versand, so hat der Kunde unverzüglich ein Original-Übergabe- und Transportdokument vorzulegen, wenn die Ware ins europäische Ausland exportiert wird. Das Übergabe- und Transportdokument muss spätestens innerhalb von sieben Tagen nach der Übergabe der Ware eingereicht werden.

5.2 Erfolgt die Ausfuhr ins europäische Ausland durch die Mitarbeiter des Kunden selbst und wird kein Übergabe- und Transportdokument erstellt, so hat der Kunde eine von seinem gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Gelangensbestätigung über die Ausfuhr der Ware zusammen mit einer Fotokopie der amtlichen Ausweispapiere des gesetzlichen Vertreters mit identischer Unterschrift vorzulegen.

5.3 Der Kunde hat der VEHNS GROUP jeden Schaden, der durch einen Verstoß gegen die Ziffern 5.1 und 5.2 entsteht, durch Nicht-Erstattung der zuvor gezahlten Umsatzsteuer durch die Finanzverwaltung vollständig zu ersetzen.

6 LIEFERUNG UND LIEFERZEIT

6.1 Die von der VEHNS GROUP angegebenen Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden vorher schriftlich als verbindlich vereinbart. Bei einer Verkaufssendung richtet sich die Einhaltung der Lieferfrist und des Liefertermins nach dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs.

6.2 Die VEHNS GROUP liefert richtig und rechtzeitig. In Fällen höherer Gewalt und ähnlichen Ereignissen, die eine Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, ist die VEHNS GROUP berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei vorübergehenden Hindernissen verlängern oder verzögern sich Lieferfristen und Liefertermine entsprechend zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn ihm die Annahme der Lieferung oder Leistung wegen der Verzögerung unzumutbar ist und VEHNS GROUP selbst berechtigt ist, gegenüber dem Lieferanten wegen der Verzögerung vom Vertrag zurückzutreten.

6.3 Die VEHNS GROUP ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar ist.

6.4 Technisch notwendige oder zweckmäßige Änderungen des Liefergegenstandes während der Lieferzeit bleiben vorbehalten, soweit sie dem Besteller unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar sind.

7 NICHTLIEFERUNG DURCH VORLIEFERANTEN

7.1 Ist der bestellte Artikel nicht verfügbar oder zeitlich nicht lieferbar, wird die VEHNS GROUP den Kunden unverzüglich nach der Bestellung sowie regelmäßig im weiteren Verlauf des Prozesses informieren. Bis zur Lieferung durch den Vorlieferanten selbst ist die VEHNS GROUP von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung befreit, es sei denn, VEHNS GROUP hat die Nichtlieferung durch den Vorlieferanten zu vertreten.

7.2 Im Falle des Rücktritts sind die bereits gezahlten Beträge für den Kaufpreis unverzüglich zurückzuerstatten. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, VEHNS GROUP hat die Nichtlieferung zu vertreten.

8 UNTERSUCHUNGS- UND RÜGEPFLICHT

8.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn ein Mangel festgestellt wird, diesen unverzüglich der VEHNS GROUP anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss er unverzüglich gerügt werden, andernfalls gilt die Ware auch in Anbetracht dieses Mangels als genehmigt.

8.2 Die Mängelrüge muss schriftlich erfolgen und eine genaue Beschreibung des Mangels enthalten. Die Frist für die Mängelrüge beträgt 48 Stunden nach Erhalt der Ware und bei versteckten Mängeln 48 Stunden nach Entdeckung des Mangels, spätestens jedoch sieben Tage nach Erhalt der Ware, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er die Frist auch nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang nicht einhalten konnte.

8.3 Erfolgt die Lieferung durch einen Spediteur, den die VEHNS GROUP für den Kunden beauftragt hat, so sind äußerlich sichtbare Schäden an der Transportverpackung und sichtbare Schäden an der Ware durch diese Transportschäden auf dem Frachtbrief des Spediteurs oder auf dem Lieferschein zu vermerken und vom Spediteur zu bestätigen und der VEHNS GROUP innerhalb von 48 Stunden mit den vermerkten Angaben schriftlich zur Verfügung zu stellen. Bei frachtfreier Lieferung erfolgt die Abwicklung der Transportschäden ausschließlich durch den Kunden mit dem ausführenden Spediteur. Gegebenenfalls hat die VEHNS GROUP ihre Ansprüche gegen den Frachtführer auf Verlangen an den Kunden abzutreten.

8.4 Um Rückgriffsansprüche gegen den Frachtführer sicherzustellen, hat der Kunde den Liefergegenstand unverzüglich nach Erhalt auf äußerlich erkennbare Schäden oder Fehlmengen zu untersuchen und, falls festgestellt, mit Ursache und Umfang des Schadens auf dem Frachtbrief zu vermerken. Die Person, die die Lieferung für den Spediteur vornimmt, muss den vom Kunden festgestellten Schaden mit seiner Unterschrift bestätigen. Darüber hinaus hat der Kunde die Verpackung aufzubewahren und die Namen und Anschriften der beteiligten Personen anzugeben und, wenn möglich, auch die Verpackung und den Inhalt zu fotografieren. Die VEHNS GROUP übernimmt keine Verpflichtungen oder Haftungsansprüche des Kunden gegenüber dem Frachtführer. Gegebenenfalls tritt die VEHNS GROUP ihre Ansprüche gegen den Frachtführer auf Verlangen an den Kunden ab.

8.5 Ansprüche des Kunden gegen die VEHNS GROUP wegen Transportschäden sind ausgeschlossen, wenn entgegen den Ziffern 7.1 bis 7.3 der sichtbare Schaden nicht direkt auf dem Konnossement vermerkt und angezeigt wird oder wenn latente Schäden nicht innerhalb von 48 Stunden nach Entdeckung des Schadens, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Übernahme der Lieferung angezeigt werden.

8.6 Die Aufrechnung von Schadensersatzansprüchen wegen Transportschäden mit Rechnungen der VEHNS GROUP ist ausgeschlossen.

9 RECHTE DES KUNDEN BEI MÄNGELN DES LIEFERGEGENSTANDES

9.1 Die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang, soweit sie nicht mit Schadensersatzansprüchen zusammenhängen. Nachbesserung und Nachlieferung durch die VEHNS GROUP rechtfertigen nicht den Neubeginn der Verjährung. Die Regelung des § 479 BGB bleibt unberührt.

9.2 Die Distributionsware der VEHNS GROUP beschränkt sich auf die eines Zwischenhändlers. Vor der Geltendmachung von Mängelansprüchen hat der Kunde zunächst die Gewährleistungsansprüche aus der Herstellergarantie gegenüber ihm geltend zu machen. Auf Verlangen sind die entsprechenden Forderungen der VEHNS GROUP gegen den Hersteller abzutreten. Ansprüche gegen die VEHNS GROUP können nur bei entsprechendem Nachweis einer erfolglosen RMA-Abwicklung aus der Herstellergarantie geltend gemacht werden.

9.3 Der Kunde hat VEHNS GROUP in eigener Verantwortung alle für die Abwicklung der Herstellergarantie erforderlichen Unterlagen wie z.B. Garantiekarten etc. vorzulegen. Ansprüche gegen die VEHNS GROUP sind ausgeschlossen, wenn die Abwicklung der Herstellergarantie durch Verschulden des Kunden, wie z.B. Verlust der Garantiekarte und durch Verschulden des Kunden verursachte Mängel und dergleichen, fehlschlägt. Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln gegen die VEHNS GROUP unter den genannten Voraussetzungen setzen voraus, dass die Ware in der Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und allen Unterlagen wie z.B. Garantiekarten etc. eingesandt wird.

9.4 Die Kosten für die Abwicklung der Herstellergarantie, einschließlich Fracht, gehen zu Lasten des Kunden, sofern sie nicht vom Hersteller getragen werden.

9.5 Bei mehreren Liefergegenständen bestehen Gewährleistungsansprüche nur für diese mangelhaften Gegenstände, es sei denn, die Liefergegenstände werden als Einheit verkauft oder hergestellt.

9.6 Für die durch die VEHNS GROUP GmbH hergestellte Ware der Marken LA VAGUE, AILORIA und YEAZ gelten die gesonderten Hersteller-Garantieregelungen (2 Jahre Garantie).

9.7 Der Kunde ist nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und einen Schadensersatzanspruch gemäß § 281.1 Satz 3 BGB geltend zu machen, wenn der Kunde einen Mangel geltend macht, der nicht wesentlich von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht oder die Brauchbarkeit des Liefergegenstandes nur unerheblich beeinträchtigt wird.

9.8 Ansprüche des Kunden wegen eines Sachmangels setzen voraus, dass dieser seiner Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB unverzüglich und ordnungsgemäß nachkommt.

9.9 Ansprüche wegen eines Sachmangels des Kunden bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach Gefahrübergang durch unsachgemäßen Gebrauch, unsachgemäße Lagerung oder Nichtbeachtung der Hersteller-, Montage- oder Bedienungsanleitung entstehen. Gleiches gilt für Eingriffe oder sonstige Manipulationen am Liefergegenstand, es sei denn, der Besteller weist nach, dass der von ihm geltend gemachte Mangel hierdurch nicht verursacht wurde. Kosten, die der VEHNS GROUP durch eine unberechtigte Mängelrüge entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

9.10 Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Liefergegenstand nachträglich an einen anderen Ort als die Lieferadresse verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

9.11 Erfolgt die Lieferung an einen Kunden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so hat der Kunde auf Verlangen der VEHNS GROUP ein inländisches Vertragsunternehmen mit der Durchführung von Nachbesserungsarbeiten zu beauftragen, soweit diese erforderlich sind.

9.12 Die Gewährleistungsbestimmungen gelten auch bei einem direkten Weiterverkauf an einen Verbraucher.

9.13 Ein Mangel des Kaufgegenstandes liegt nicht vor, wenn Geräte im Bestimmungsland nicht kompatibel sind, dort nicht aufgeführt sind oder unter anderem Namen verkauft werden, aber baugleich sind. In solchen Fällen haftet die VEHNS GROUP nicht.

9.14 Die VEHNS GROUP haftet nicht für Vertragsstrafen, in die der Kunde eingetreten ist, sowie für Schäden aus Lieferverzug, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

10 GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE FÜR DISTRIBUTIONSWARE

10.1 Gewährleistungsansprüche gegen die VEHNS GROUP als Distributor bestehen nur, wenn diese ausdrücklich und schriftlich mit der VEHNS GROUP vereinbart wurden.

10.2 Gewährleistungsansprüche gegen Hersteller müssen gegen diese geltend gemacht werden. Die VEHNS GROUP übernimmt keine Verpflichtungen in Bezug auf die Garantien des Satzes 2. Auf Verlangen tritt die VEHNS GROUP die entsprechenden Forderungen an den Kunden ab.

11 EIGENTUMSVORBEHALT

11.1 Die von der VEHNS GROUP gelieferten Gegenstände bleiben bis zur Erfüllung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen gegen den Kunden Eigentum ihrer Kreditversicherung.

11.2 Der Kunde ist zur Verfügung über die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und nur dann berechtigt, wenn sichergestellt ist, dass die daraus entstehenden Forderungen auf die Kreditversicherung übergehen.

11.3 Die der VEHNS GROUP GmbH aus der Veräußerung der Vorbehaltsware oder aus einem anderen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen tritt er hiermit zur Sicherung an die Kreditversicherung ab. Zur Einziehung dieser Forderung ist die VEHNS GROUP GmbH auch nach der Abtretung ermächtigt.

11.4 Nach Rücktritt vom Vertrag ist die VEHNS GROUP GmbH unter anderem berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, die Sicherungsabtretung offenzulegen und die Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen zur Begleichung etwaiger Forderungen gegen den Kunden zu verwerten. Zu diesem Zweck hat der Kunde VEHNS GROUP Zugang zur Vorbehaltsware zu gewähren.

11.5 Bis zur vollständigen Bezahlung darf der Kunde die Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verwenden oder weiterveräußern. Er hat jedoch alle Zahlungen einschließlich etwaiger Versicherungsleistungen für die VEHNS GROUP GmbH zurückzuhalten und das Geld getrennt von seinem Vermögen und dem Dritter zu halten.

12 ELEKTRONISCHER DATENAUSTAUSCH UND VERTRAULICHKEIT

12.1 Jede Partei ist berechtigt, Erklärungen und Mitteilungen auf elektronischem Wege (elektronischer Datenaustausch) zu erstellen, zu übermitteln und auszutauschen, sofern die übermittelnde Partei identifizierbar ist. Der Übermittler trägt das Risiko für den Verlust und die Richtigkeit der übermittelten Daten.

12.2 Elektronisch oder digital erstellte Dokumente sind schriftlichen Dokumenten gleichwertig.

12.3 Nicht öffentlich zugängliche Daten und Informationen, insbesondere Log-in-Daten, sind vertraulich zu behandeln und ausschließlich für den vorgesehenen Zweck zu verwenden. Der Login darf nur vom jeweiligen Eigentümer genutzt werden. Bei Verstößen ist die VEHNS GROUP berechtigt, die Anmeldung zu sperren und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Daten und Informationen, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen an Dritte und insbesondere an Agenturen weitergegeben werden müssen.

12.4 Alle von den Partnern übermittelten Daten werden nur in anonymisierter und aggregierter Form an Dritte weitergegeben. Die Partner stimmen der zweckgebundenen elektronischen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten, die der VEHNS GROUP zur Verfügung gestellt werden, zu.

13 ALLGEMEINES

13.1 Die personenbezogenen Daten des Kunden werden, soweit erforderlich, zur Erfüllung der sich aus diesen AGB ergebenden Verpflichtungen des Kunden und der VEHNS GROUP gespeichert. Auftrags- und personenbezogene Daten können von der VEHNS GROUP für die Erstellung von Verkaufsstatistiken zur Veröffentlichung verwendet werden.

13.2 Der Kunde ist verpflichtet, seine länderspezifischen Verpflichtungen aus der Umsetzung der WEEE-Richtlinie der EU (RL 2002/96/EG) zu erfüllen.

13.3 Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.

13.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München, Deutschland.

13.5 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CSIG).

13.6 Die deutschsprachige Fassung dieser AGB hat Vorrang vor der englischsprachigen Fassung, die lediglich zu Gründen der Übersichtlichkeit und Übersetzung dient.

13.7 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

14 URHEBERRECHT

Alle Daten, Suchergebnisse, Texte, Grafiken, Software und sonstige Informationen auf dieser Website unterliegen dem Schutz des Urheberrechts gemäß den internationalen Urheberrechtsgesetzen. Das Reproduzieren, Kopieren oder Modifizieren ist nur mit schriftlicher Genehmigung der VEHNS GROUP gestattet. Jede nicht genehmigte Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe stellt einen Verstoß gegen die vorstehenden gesetzlichen Bestimmungen dar und wird nach dem Urheberrechtsgesetz strafrechtlich verfolgt.